4 Jahre und 3 Monate Haft für Xxxxxxx Xxxxxx (LG Frankfurt) *Updates*




Wie Tobias Huch (1) via Twitter mitteilt, wurde Xxxxxxx Xxxxxx (1) vor dem Landgericht Frankfurt (1) zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft wegen versuchtem Betrug verurteilt (siehe auch frickemeier.eu) – der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf (1) läuft noch.

Update:

Die Frankfurter Rundschau berichtete unter dem Titel „Mit Telefon-Abzocke zum Millionär“ ebenfalls, wonach auch der Mitangeklagte Kadrush Shijaku (1) zu einer Haftstrafe (2,5 Jahre) verurteilt wurde. Zur Urteilsbegründung führt die FR u.a. wie folgt aus:

  • Es gebe kein Gesetz, dass die Menschen vor ihrer eigenen Dummheit schütze, sagte der Vorsitzende Richter. Doch auch wenn E. ein hochkompliziertes Geflecht von Firmen zur Verschleierung konstruiert hatte und sich meist in juristischen Grauzonen bewegte – diesmal war es nicht grau genug. Dass er nur wegen versuchten Betruges verurteilt wurde liegt daran, dass Tausende Zeugen nicht befragt werden konnten.“

Es ist damit zu rechnen, dass Xxxxxxx Xxxxxx Revision gegen das Urteil einlegen wird – ein bekannter Standard in gewissen Kreise(l)n (1, 2). Die Nachricht über die Verurteilung selbst hat sich mit einer am 20.12.2012 von der StA Frankfurt veröffentlichten Meldung über vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Xxxxxxx Xxxxxx überschnitten, wozu auch Sicherungshypotheken bzgl. des Hermesweg 14 in 60316 Frankfurt gehören.

Es sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass im besagten Hermesweg 14 auch eine co-ncept GmbH (via) und eine hg-com GmbH (via) residieren bzw. residierten, deren Geschäftsführer jeweils Herr Christian Ohme, ebenfalls Geschäftsführer der telomax GmbH (1, 2, 3, 4, 5), ist bzw. war.

Update:

Die Frankfurter Neue Presse berichtete unter dem Titel „Bei Anruf Abzocke“ ebenfalls – dazu ein kurzer Auszug:

  • „Wie viele Opfer genau auf den Schwindel hereinfielen, konnte nicht mehr geklärt werden. „Es ist dem Gericht unmöglich, 200 000 Zeugen zu vernehmen, das würde Jahrzehnte in Anspruch nehmen“, hieß es zur Begründung. Um trotzdem zu einer Verurteilung zu kommen, ging die Kammer – wie bereits die Staatsanwaltschaft – von einem versuchten Betrug aus. Denn allein der Anruf stelle ja bereits einen solchen Rechtsverstoß dar, hieß es in der Urteilsbegründung.“

Derweil wird auf Inside-Megadownloads.Blogspot.com (IMD) teils heftig über das jetzige Urteil diskutiert – Claus Frickemeier, Betreiber von IMD, hatte in jüngster Vergangenheit geradezu spektakuläre Auseinandersetzungen mit dem Umfeld von Xxxxxxx Xxxxxx, wozu auch ein Hausbesuch gehörte.

Via: abzocktalk.de