Jun
6.
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Manches, was im Internet kostenlos erhältlich zu sein scheint, kann im Nachhinein recht teuer werden. In einem Fall, den das Landgericht Düsseldorf jetzt zu entscheiden hatte, wurde es sogar doppelt teuer: Zusätzlich zum Entgelt für die Bildbenutzung musste dem Fotografen ein sogenannter “Verletzerzuschlag” in selber Höhe bezahlt werden.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
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