Manches, was im Internet kostenlos erhältlich zu sein scheint, kann im Nachhinein recht teuer werden. In einem Fall, den das Landgericht Düsseldorf jetzt zu entscheiden hatte, wurde es sogar doppelt teuer: Zusätzlich zum Entgelt für die Bildbenutzung musste dem Fotografen ein sogenannter „Verletzerzuschlag“ in selber Höhe bezahlt werden.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel