Doppelter Schadensersatz bei rechtswidriger Fotonutzung im Internet




Manches, was im Internet kostenlos erhältlich zu sein scheint, kann im Nachhinein recht teuer werden. In einem Fall, den das Landgericht Düsseldorf jetzt zu entscheiden hatte, wurde es sogar doppelt teuer: Zusätzlich zum Entgelt für die Bildbenutzung musste dem Fotografen ein sogenannter „Verletzerzuschlag“ in selber Höhe bezahlt werden.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel