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Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).
Quelle: VzHH.de / Zum Artikel
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Mehr zu: Abonnement, Abzocke, Beschluss, Beschwerde, Drückerkolonne, Gericht, Irreführung, Kostenfallen, Täuschung, Verbraucher, VSR Verlag Service GmbH, Zeitung
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