Gerichtsurteil: Teile der AGB von Facebook sind rechtswidrig




Dass Facebook ohne ausdrückliche Einwilligung auf die Adress-Sammlungen seiner Nutzer zugreift und ihre Daten zu Werbezwecken weiterverarbeitet, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Berlin an diesem Dienstag entschieden.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

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