Missbrauch war nicht zu beweisen: Freispruch




Die Anklage hatte es in sich: Insgesamt viermal, darunter auch mit beischlafsähnlichen Handlungen sollte sich der 51-jährige an der acht und später elf Jahre alten Tochter seiner damaligen Freundin vergangen haben. Doch der Niederkrüchtener, der sich gestern vor der Ersten Jugendkammer am Mönchengladbacher Landgericht verantworten musste, hatte die Vorwürfe empört zurückgewiesen.

Quelle: RP-Online.de / Zum Artikel