OLG Hamburg zu Influencern: Offen­sicht­liche Wer­bung muss nicht gekenn­zeichnet werden




Verbraucher sind klüger, als so mancher Wettbewerbsverband denkt, finden zumindest die Richter am Hanseatischen OLG. Bei über 1,7 Millionen Abonnenten sei klar, dass es sich bei den Postings einer Influencerin auch um Werbung handle.

Quelle & vollständiger Bericht: lto.de