Nein, es ist wirklich kein Fake-Account. Hans-Georg Maaßen entwickelt sich mit rechten Provokationen zum Twitter-Troll. Das Problem: Wenn so jemand über Jahre Chef eines Geheimdienstes sein konnte, dann ist der „Verfassungsschutz“ noch gefährlicher für die Demokratie als wir immer dachten.
Assistenzsysteme wie Alexa speichern nicht nur die Stimmen ihrer registrierten Nutzer:innen ab, sondern auch von Kindern und Gästen. Das ist ein rechtliches Problem, stellt jetzt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest.
Kunden und Ex-Kunden sollen gegen ihren Willen angerufen worden sein: Die Bundesnetzagentur wirft Vodafone und dessen Callcentern illegale Werbeanrufe vor. Jetzt bekam der Telefonkonzern einen Bußgeldbescheid.
Wegen Datenschutzbedenken will das Land Sachsen-Anhalt seine Facebook-Seite abschalten. Ein bisher einmaliger Vorgang, der unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden könnte.
Das Polizeipräsidium Neubrandenburg hat sensible, personenbezogene Daten aus dem Genehmigungsverfahren des Fusion-Festivals ungeschwärzt an einen verurteilten rechten Gewalttäter weitergegeben.
Das Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig. Dieses Urteil hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet. Auch bei Newsangeboten im Netz darf die Werbung herausgefiltert werden.
Die Abmahnindustrie zeigt sich unbeeindruckt von Gesetzesänderungen, die ihre Geschäftspraxis eindämmen sollten. Weiterhin sehen sich Millionen Deutsche mit Abmahnungen konfrontiert.
Anders als Mitbewerber wie Dirk Vorderstraße oder Thomas Wolf nimmt Herr Skley seine angeblichen Rechte nicht selbst wahr, vielmehr tut das für ihn ein „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)“, Berlin, dessen Mitglied Herr Skley sei. Durch den beauftragten Rechtsanwalt Herrn Lutz Schröder…
Laut Regierung werden personenbezogene Daten zum Geschäftsgeheimnis von Firmen. Die Regierung erteilt der Wirtschaft eindeutig ein Vorranginteresse gegenüber den Interessen der Personen, mit deren Daten gedealt wird.
Urmann reagierte kaum mehr und erschien auch nicht zu einem Verfahrensterminen am 20. März 2015, weshalb das Amtgericht Regensburg ihn in einem Versäumnisurteil zu Schadenersatz verurteilte, das noch nicht rechtskräftig ist.
Es gibt, wohlgemerkt, kein Urteil in der Sache und keine Klage. Kein Gericht hat sich mit dem konkreten Fall befasst. Alles, was es gibt, ist eine Abmahnung. Und eine sensationell erfolgreiche Presseerklärung der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Der Entwurf kommt den Forderungen der Wirtschaft entgegen, endlich auch mal WLAN-Zugänge ohne ständige Urheberrechtsabmahnungen anbieten zu können. Allerdings trifft das nicht für Private zu.
Eine neue, besonders lästige Form der Internet-Abzocke traf in den vergangenen Tagen viele Smartphone-Nutzer. Beim Versuch, beliebige Websites aufzurufen, wird der Handy-Browser umgeleitet auf eine mobile Seite, die angeblich zu einem Quiz einlädt.
„Vielen Dank für die tollen Jahre“ – mit dieser Nachricht verabschieden sich die Betreiber von boerse.bz am Dienstagabend. Das Forum war eine der größten Anlaufstellen für Links auf illegale Kopien von Filmen, Serien und Musik im deutschsprachigen Internet.
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