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Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizministerium (BMJ) eine Musterbelehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei bestimmten Vertriebsformen (Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft) erarbeitet. Diese war in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichtenverordnung enthalten und hatte zum Ziel, den betroffenen Unternehmen (beispielsweise Online-Shops) eine ordnungsgemäße Belehrung von Kunden zu erleichtern.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Mehr zu: Belehrung, Online-Shopping, Recht, Rückgaberecht, Vertrieb, Widerruf
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