Telefonanschluss darf bei strittiger Rechnung nicht gesperrt werden




Eine Telefongesellschaft darf ihren Kunden den Telefonanschluss bei einem Streit über eine Rechnung nicht einfach sperren. Das hat das Landgericht München in einer einstweiligen Verfügung gegen einen Telefonanbieter entschieden (Az.: 37 O 21210/11). Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu zahlen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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