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Das Berliner Amtsgericht hat entschieden, dass Opfer von nachbarschaft24.net nicht zahlen müssen (AZ. 17 C 298/08). Dem Gericht sei es nicht klar, für was die Betreiberfirma (Netsolution FZE) überhaupt Geld haben möchte. Auch der Hinweis auf das Widerrufsrecht ist nicht ausreichend und deshalb sind etwaige Verträge unwirksam.
Das für die Netsolution FZE beauftragte Inkassobüro, die DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH, hat sich in jüngster Vergangenheit vermehrt darum bemüht, Urteile gegen Verbraucher zu sammeln und diese als Argumente zur Rechtmäßigkeit der Forderungen einzusetzen. Auch Anwalt Olaf Tank oder Katja Günther setzen dieses Druckmittel ein.
Viele solcher (geschwärzten) Urteile, befinden sich auf der Internetpräsenz der DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH. Dabei handelte es sich zumeist um Versäumnis- und Anerkenntnisurteile, wie der Verein Nicht-Abzocken herausgefunden hat.
Für den Verbraucherschutz im Internet ist das jetzige Urteil ein schönes Geschenk, doch man darf gespannt bleiben, denn aus der DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH wird die ZI – Zentrale Inkassostelle GmbH, ebenfals unter der Geschäftsführung von Herrn Udo Polzin.
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