Abzocke-Reloaded: Nachbarschaft24.net der Netsolutions Trading FZE




Alle Jahre (manchmal Monate oder Wochen) wieder, werden in der Nutzlosbranche die Firmen umbenannt und i. d. R. neue Strohmänner eingesetzt. Dieses Phänomen, wie man unsere Justiz an der Nase herumführt, lässt sich jetzt schon seit fast einem Jahrzent beobachten. Nun gut, wir haben nun mal Minister(innen) die von der Materie Internet keine Ahnung haben und unfähige Gerichte, die fröhlich neue Inkassolizenzen an „interessante“ Antragssteller vergeben, die gerade erst im benachbarten Bundesland die erteilte Inkassolizenz endgültig entzogen bekommen haben:

 

„Bei einem Inkassounternehmen, welches wiederholt durch ein unzuverlässiges Geschäftsgebaren auffällig geworden sei und einem entsprechenden Hinweis der Aufsichtsbehörden insoweit Rechnung trage, als die bislang beanstandete Vorgehensweise durch eine gleichermaßen unzulässige ersetze, bestehe die Befürchtung, dass auch künftig schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen seien. Weiterhin habe der Präsident des Amtsgerichts auch zu Recht darauf abgestellt, dass das Geschäftsgebaren der Klägerin im Übrigen nicht einer redlichen gewissenhaften ordnungsgemäßen Geschäftsführung entspreche.

Das Urteil des VG-Frankfurt bezüglich der DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH unter der Geschäftsführung von Herrn Udo Polzin ist selbstredend. Einer der Kunden der DIS ist bzw. war die Netsolution FZE, welche das Abzockangebot Nachbarschaft24.net betreibt. Am 05.11.2008 war es dann so weit und die Netsolution FZE wurde vor Gericht, vertreten von Herrn Rechtsanwalt Michal Bohn, ziemlich trocken vorgeführt und abgewatscht:

 

„So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde“, heißt es in dem Urteil. „Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.“ Auszug aus dem Urteil Az.: 17 C 298/08 – Mehr dazu bei Nicht-Abzocken.eu

Solche Urteile sind natürlich nicht gut für die Abzocker, doch wenn es um Alternativen und neue Ergüsse von einem der größten Abzocknetzwerke geht, zeigt man sich wieder einmal unglaublich innovativ und kreativ – Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, dass die Initiatoren wirklich denken, dass man ein ordentliches Geschäft betreibe und kaufmännisch versiert sei, nur weil man genau weiß wie man den „mündigen Verbraucher“ um sein Geld bringen kann.

Somit hat die Netsolution FZE wohl fertig, aber jetzt gibt es ja die Netsolutions Trading FZE. Kaum inszeniert, spammt man auch schon wieder los – Mit freundlicher Unterstützung von Christian Hoffmann / IP69 Internet Solutions AG:

 

Network-Whois von Nachbarschaft24.net:

 

Queried whois.internetwire.de with „nachbarschaft24.net„…
Queried whois.ripe.net with „-B 78.41.80.3„…% This is the RIPE

Information related to ‚78.41.80.078.41.80.255′
inetnum: 78.41.80.0 – 78.41.80.255
netname: cust1-ip-ams2
descr: Customer IPspace
country: NL
admin-c: iptr-ripe
tech-c: iptr-ripe
status: ASSIGNED PA
mnt-by: MNT-CHIP
changed: ch@ip69.com 20070808
source: RIPE

Bald dürfte dann auch wieder Ihr Telefon klingeln, weil ein Nachbar eine Nachricht für Sie hinterlassen hatDatenmissbrauch machts möglich. Generiert werden solche Daten bei bspw. Nachbarn.de, früher Townbuddy.net oder beim Datenhändler des Vertrauens – Die Welt der Abzocker ist nunmal beschränkt, sorry, ich meinte natürlich klein.

Auch beim Thema Download-Abzocke hilft IP69 gerne mit – Ein Unternehmen mit Historie und Tradition. An dieser Stelle auch viele Grüße an die Collector Forderungsmanagement GmbH & Co. KG (oder wie man gerade heißt) – Missbraucht ihr eigentlich immer noch das anwaltliche Gutachten zu Mega-Downloads.net?

Wie gut, dass sich an der Aufmachung von Nachbarschaft24.net rein gar nichts verändert hat, so dass das o. a. Urteil als „übertragbar“ bewertet werden kann. Sollten Sie Rechnungen oder Mahnungen erhalten, wahrscheinlich von der DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH bzw. dem Nachfolger aus Mainz, der Zentrale Inkassostelle GmbH, die jetzt schon für viel versprechende Kunden fordern, sollte man wissen wie man damit umzugehen hat:

Betrachten – Lachen – Abheften – Entspannen – Nicht bezahlen!

Diese Vorgehensweise können Sie beliebig oft wiederholen und eignet sich grundsätzlich für jeden einschlägigen Anbieter der Nutzlosbranche. Lachen soll ja bekanntlich gesund sein und da die Zahlungsaufforderungen nach dem Schema Kalletaler-Dreieck oder auch der Wiener-Würstelpyramide versendet werden, bleiben Sie auf jeden Fall fit.

Natürlich bleibt es Ihnen überlassen zu reagieren, jedoch sollte man grundsätzlich eine Anzeige erstatten, wenn man sich betrogen fühlt. Wenn Sie vermuten, dass es sich um fragliche Geschäfte handeln könnte, sollten Sie auch das meist in den Rechnungen vermerkte Kreditinstitut unbedingt über Ihre Vermutungen informieren.

Die Banken sind für Ihre Hinweise sehr dankbar und werden ihren Bedenken sowohl Gehör als auch Aufmerksamkeit und letzten Endes auch Dankbarkeit schenken, da eine Bank eine entsprechende Verantwortungspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat, die ich vorerst nicht näher, durch entsprechende Gesetzestexte und Urteile, vertiefen möchte.

Sollte eine Bank auf Ihren Hinweis gar nicht reagieren, Sie völlig ignorieren oder sollten Sie die Vermutung haben, dass man Sie nicht ernst nimmt, hilft Ihnen gerne die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weiter.

Also, nicht ärgern lassen und das Fäuschdle in der Tasche machen.