Wie einem Beitrag von RA Alexander Schupp auf it-recht-deutschland.de unter „Filesharing-Abmahner goes Wettbewerbsrecht: Kanzlei U+C mahnt jetzt auch AGB-Fehler ab“ jüngst zu entnehmen ist, hat nicht nur die einschlägig bekannte Kanzlei U+C ihr „Portfolio“ erweitert, sondern auch ihr Auftraggeber; eine KVR Handelsgesellschaft mbH, viel besser bekannt unter ihrer vorherigen Firmierung: OPM Media GmbH, GF: Frank Drescher.
Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven Stellenangebot seines Freundes Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH, DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH):
Zum vergrößern bitte auf as Bild klicken
Soso, der Herr Bernhard Soldwisch sucht also 30 juristische Mitarbeiter/innen für:
Aufgabengebiet:
– Recherche von Rechtsverstössen im Internet
– rechtliche Prüfung von AGB
– Dokumentation der gefundenen Verstösse
– Kommunikation mit Geschäftsleitung und Anwaltskanzlei
Für was mahnt die Kanzlei U+C doch gleich noch für Herrn Frank Drescher ab:
„Kanzlei U+C mahnt jetzt auch AGB-Fehler ab“
Gibt es dagegen bald auch „was„ von Ilse Aigner? Für die Button-Lösung (dazu gibt es aktuell ein sehr schönes Interview mit RA Benedikt Klas auf Swr.de) brauchte man knapp 8 Jahre – das Geld aus den Abofallen-Geschäften des Münchener Ablegers scheint für die nächsten Jahre gut in den Industriezweig „gewerbliche Massenabmahnungen“ angelegt zu sein.
Spannend ist, dass die Wahl von Frank Drescher auf einen versierten Massenabmahner wie die Kanzlei U+C gefallen ist, denn diese mahnt(e) u.a. auch für die Silwa Filmvertrieb AG ab, deren Unternehmensgruppe auch Verflechtungen zu Abzockern nachgewiesen werden kann, doch dazu sicherlich bald mehr in einem neuen Special…
…wobei dazu auch ein Special zu dem im April 2012 wegen Abofallen verhafteten Herrn Alexander Hennig gehören sollte, der beim Versand der Rechnungen für die Abofallen des Herrn Frank Drescher mit selbigem kooperierte – alles eine große Familie?!?
PS: RA Alexander Schupp veröffentlichte noch einen weiteren Beitrag zu den Abmahnungen der Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) für Frank Drescher, in welcher beschrieben wird, dass sich mittlerweile eine Vielzahl weiterer „Abgemahnten“ bei ihm gemeldet hätten.
Hier nur ein paar kurze Auszüge aus dem weiteren Beitrag von RA Schupp:
Nach dem wir – nach unserem Bericht heute morgen – eine Vielzahl von Mitteilungen anderer Betroffener aus den verschiedensten Branchen erhielten, die weitgehend identische Schreiben bekommen hatten, sind wir sicher, dass es sich hier um eine rechtswidrige Massenabmahnung handelt.
…
Muss man Fehler in AGB eines Wettbewerbers wirklich abmahnen, wenn man selbst offenbar nur Kenntnis davon hat, dass es als Pflichtangabe im Fernabsatz die Widerrufsbelehrung gibt?
…
Und muss man in seinem Shop wirklich alle Artikel angeben, die es so im Internet zu kaufen gibt, damit man von allen anderen Internethändlern auf einen Schlag “Wettbewerber” wird?
…
Und muss man schließlich die Abmahnung am Freitag zugehen lassen und darin eine Frist bis zum Sonntag 12.08.2012 bis 12:00 Uhr zur Abgabe der Unterlassungserklärung setzen, obwohl eine solch knappe Fristsetzung – zumal auf einen Sonntag – offensichtlich unzulässig ist?
Tja, Frank Drescher ist wieder voll dabei – jetzt eben in der Abmahnindustrie.
Update vom 12.08.2012:
Wie auf Patchworkmarkt.com aktuell berichtet wird, gibt es interessante Gemeinsamkeiten bei den Produktfotos der KVR-Handelsgesellschaft mbH und ihrem inszenierten bei den Massenabmahnungen des von der Kanzlei U+C referenzierten Onlineshop unter „www.kvr-onlineshop.de“ mit denen vom Otto-Versand.
Update vom 15.08.2012:
Eine schöne Übersicht dazu finden Sie im Forum von Computerbetrug.de
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